Muster und Beispiele für die Anwendung des schiedsgerichtlichen
Verfahrens
| Grundsatz Es können alle Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander oder des Verbands (rechtsfähige Eigentümergemeinschaft) mit Wohnungseigentümern oder der Wohnungseigentümer mit ihrem Verwalter vor dem Deutschen Ständigen Schiedsgericht für Wohnungseigentum ausgetragen werden. Grundsätzlich muss vor der Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts eine Schiedsvereinbarung getroffen werden. Dadurch wird das sonst zuständige staatliche Gericht abbedungen und das Schiedsgericht zuständig. Soll auch ein Streit mit dem Verwalter vor dem Ständigen Schiedsgericht geklärt werden, muss dieser – soweit er nicht Eigentümer in der WEG ist – gesondert durch eine Vereinbarung eingebunden werden. Wiederkehrende Streitfälle (Fallgruppen)Nach dem Statut kann die Zuständigkeit des Ständigen Schiedsgerichts nur für bestimmte wiederkehrende Streitfällen (Fallgruppen) in der Gemeinschaftsordnung vereinbart werden. Typische Fallgruppen sind Zahlungsansprüche des Verbands oder die Beschlussanfechtung nach § 43 Nr. 4 und § 46 WEG. EinzelfälleEbenso ist denkbar, dass sich Eigentümer, Verband oder Verwalter verständigen, im Einzelfall, zur Klärung einer konkreten offenen Rechtsfrage das Ständige Schiedsgericht als zuständig zu vereinbaren. Zur Erleichterung wurden für Interessierte Hinweise und Muster für Vereinbarungen und Beschlüsse beigefügt |
| Beispiele und Musterschreiben 1. Vollanwendung des Schiedsgerichts |
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| Muster 1: | Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung neu | ||
| Muster 2: | Gesonderte Vereinbarung der Wohnungseigentümer (nicht in Gemeinschaftsordnung) neu | ||
2. Einzelfallentscheidungen für alle Fälle der Zahlungsansprüche |
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| Formular 1: | Vereinbarung der Wohnungseigentümer neu | ||
3. Einzelfallentscheidungen für alle Beschlussanfechtungsverfahren |
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| Formular 2: | Vereinbarung der Wohnungseigentümer neu | ||
4. Einzelfallentscheidung in einem bestimmten Rechtsstreit |
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| Formular 3: | Vereinbarung der Wohnungseigentümer neu | ||
5. Schiedsvereinbarung mit Verwalter |
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| Formular 4: | Beschlussvorschlag für Schiedsvereinbarung neu | ||
| Formular 5: | Schiedsvereinbarung neu | ||
6. Musterschreiben an das Schiedsgericht |
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| Formular 6: | Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit neu | ||